Appendice 2
Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 346 pagine
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re/jüngere Personen, Tiere etc.?).
Unter Absatz 3 könnte man auch noch Schul- und Sportanlagen oder Orte mit hohem Fussgängeraufkommen (z. B. dezentrale Einkaufszentren) aufführen.
Absatz 4: Was ist mit „Sicht eingeschränkt“ genau gemeint? Zählt dazu auch z. B. ein beschlagener Aussenspiegel? Und was muss die Hilfsperson genau tun?
Schliesslich ist die erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber speziellen Fahrzeugen nicht nur von deren Führern, sondern auch von den anderen Strassenbenutzern zu fordern – beispielsweise betreffend das grössere Ausschwenkmass eines schweren Motorwagens.
SVLT Die erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber speziellen Fahrzeugen ist nicht nur von deren
Führern, sondern auch von den anderen Strassenbenutzern zu fordern. Beispielsweise das grössere Ausschwenkmass eines schweren Motorwagens.
BUL Die erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber speziellen Fahrzeugen ist nicht nur von deren
Führern, sondern auch von den anderen Strassenbenutzern zu fordern. Beispielsweise das grössere Ausschwenkmass eines schweren Motorwagens.
SIK Wie BUL.
RdA Nous saluons le fait que les al. 2 et 3 de l'art. 4 du projet définissent un cadre général
d'application de l'obligation de faire preuve d'égards accrus, tant envers les usagers plus faibles qu'envers les plus vulnérables, en application du devoir de prudence consacré par l'art. 26 LCR.
Nous considérons cependant que la formulation retenue à l'art. 3 lettre b) ("dans les quartiers habités") laisse indécise la question de la densité d'habitations requise afin que cette disposition soit applicable. En découle-t-il une applicabilité différenciée pour les zones 30, selon qu'elles se trouvent en milieu urbain ou en zone résidentielle. Afin d'éviter toute incertitude, nous proposons donc de mentionner expressément les zones 30 à l'al. 2, car la volonté de favoriser dans de telles zones la traversée de la chaussée hors passages protégés doit avoir pour corollaire l'exigence d'égards accrus de la part des usagers utilisant des moyens de transport à vitesse plus élevée.
Proposition:
Art. 4 al. 2
…
c. dans les zones 30.
VAE Bei der Begegnung mit Tierfuhrwerken und Tieren, dass die Tiere nicht erschreckt werden,
Diese Ergänzung erachten wir als zwingend, da solche Begegnungen nicht unproblematisch sind und auf dem Land oft vorkommen können.
NEIN ( )
wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:
NEIN mit Bemerkung ( 22 )
wovon Bund: Kantone: 6 Übrige Stellen: 16 ( 1 )
TG Der Begriff „Rücksichtnahme" ist durch den Begriff „Vorsicht" zu ersetzen (vgl. dazu Art. 26
SVG).
Art. 4 Abs. 2 E-StBV kann gestrichen werden. Es handelt sich dabei um eine unnötige Wiederholung von Art. 26 SVG.
Art. 4 Abs. 3 E-StBV kann ebenfalls gestrichen werden. Die Bestimmungen sind schon in Art. 26 SVG enthalten. Eine Aufzählung ist zudem problematisch, da sie abschliessend ist. GL Der Terminus verletzlichere Strassenbenützer ist im Strassenverkehr weder geläufig noch
praktikabel; er sollte gestrichen werden (Abs. 2 lit. a).
ZH Der Begriff "Rücksichtnahme" ist aus dem Titel zu streichen.
Begründung: Im Zentrum steht die Aufmerksamkeit, die nicht konkurrenziert werden darf.
Der Zusatz "und, wenn es die konkreten Verhältnisse erfordern, in einer der Situation angepassten Weise erhöhen" ist ersatzlos zu streichen.
Begründung: Unnötige, ja falsche Relativierung bzw. Wiederholung von Art. 26 Abs. 2 SVG.
Abs. 2: Der Begriff "Rücksichtnahme" ist durch den Begriff "Vorsicht" zu ersetzen.
Begründung: Art.26 SVG spricht nicht von Rücksichtnahme, sondern von Vorsicht, was als verbindliche terminologische Vorgabe zu gelten hat. Im Übrigen stellt Abs. 2 eine unnötige Wiederholung des Regelungsinhalts von Art. 26 Abs. 2 SVG dar.