Appendice 2

Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 346 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 27Fedlex · Rapporto sui risultati

Kapo SG Abs. 1: Der Begriff "muss" ist abzuschwächen und ev. durch "dürfen/können" zu ersetzen.

Es ist zu explizit formuliert.

Kapo TG Nach Art. 16 Abs. 1 VRV müssen alle Strassenbenützer den Vortritt lassen. Im Art. 7 E-

StBV ist nur von Fahrzeugen die Rede. Somit sind die Fussgänger nicht mehr angesprochen. Die Fussgänger sind ebenfalls wieder zur Freigabe der Fahrbahn zu verpflichten.

Kapo ZH Wie ZH.

Kapo SH Wie SH.

Stapo Es ist nur von Fahrzeugen die Rede. Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmer sind Chur nicht angesprochen. Die Fussgänger sind ebenfalls wieder zur Freigabe der Fahrbahn zu

verpflichten.

Stapo Es ist nur von Fahrzeugen die Rede. Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmer sind SG nicht angesprochen. Die Fussgänger sind ebenfalls wieder zur Freigabe der Fahrbahn zu

verpflichten.

SFV Die Formulierung: „müssen die anderen Fahrzeuge auf das Trottoir ausweichen“ ist zu

abschliessend. Es gibt Situationen, in den kein Trottoir vorhanden oder der Randstein zu hoch ist.

Formulierung anpassen: müssen die anderen Fahrzeuge mit der nötigen Vorsicht den Platz frei geben.

BUL Das Befahren des Trottoirs ist nur eine Möglichkeit einem Blaulichtfahrzeug auf dringlicher

Dienstfahrt ein schnelleres Vorwärtskommen zu ermöglichen. Auch andere Massnahmen wie Reduktion der Geschwindigkeit, Anhalten am Strassenrand oder Ausstellen auf geeigneten Plätzen bringen bessere Verhältnisse.

SIK Wie BUL.

Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 11 )

wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen: 11

sva FR, vif LU,

asa, VCS, Pro Velo Schweiz, velosuisse, Stiftung SchweizMobil, Schweizer Wanderwege, kf, VAE, Stapo ZH,