Appendice 2

Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 346 pagine

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Mit dem Zusatz „auch solche mit fahrzeugähnlichen Geräten“ sollte verdeutlicht werden, dass für das Spiel auf verkehrsarmen Strassen keine Einschränkung bezüglich Spielgeräten besteht (Vgl. Art. 12 StBV).

Netzwerk Abs. 3: Für Tätigkeiten, namentlich Spiele, die auf einer begrenzten Fläche Kind und stattfinden auch solche mit fahrzeugähnlichen Geräten, dürfen die für Verkehr Fussgängerinnen und Fussgänger bestimmte Verkehrsflächen und auf verkehrsarmen Nebenstrassen die gesamte Fahrbahn benutzt werden, sofern die übrigen Strassenbenützerinnen und - benützer dadurch weder unnötig behindert noch gefährdet werden.

Begründung:

Die Formulierung in Absatz 3, dass auf verkehrsarmen Nebenstrassen „namentlich für Spiele“ die ganze Strassenfläche benutzt werden darf, ist wichtig. Die Einschränkung „auf begrenzter Fläche“ ist überflüssig und irreführend. Die Grenzen für die Spiele sind durch die Bezeichnungen „verkehrsarme Nebenstrasse“ und „gesamte Fahrbahn“ vorgegeben. Der Zusatz „auch solche mit fahrzeugähnlichen Geräten“ verdeutlicht, dass für das Spiel auf verkehrsarmen Strassen keine Einschränkungen bezüglich Spielgeräten bestehen. Vgl. Art. 12

motosuis Bemerkungen zu Abs. 1: Die Neuregelung, wonach auch Personen, die ihr Motorfahrrad se oder ihr Motorrad bzw. ihren Roller schieben, zwingend auf die linke Strassenseite

wechseln müssen, ist nicht sinnvoll. Motorfahrräder und erst recht Motorräder und Roller werden nur in Ausnahmefällen geschoben. Es muss aber möglich bleiben, sie diesfalls auf der rechten Strassenseite zu schieben. Durch einen Wechsel der Strassenseite würden die schiebenden Fahrer unnötig gefährdet.

FMS Zweirädrige Fahrzeuge sollen weiterhin auf der rechten Strassenseite gestossen werden

dürfen, wenn kein Trottoir vorhanden ist.

Schärer Absatz 3

Hans- Es sollte nicht sein, dass Verkehrsflächen, auch welcher Art immer, als Spielflächen Ulrich benützt werden dürfen!

Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 9 )

wovon Bund: 1 Kantone: Übrige Stellen: 8

BAV,

sva FR, vif LU,

asa, VöV, Schweizer Wanderwege, kf, VAE,

Stapo ZH,