Appendice 2
Consultazione 2009/89: Revisione totale dell'ordinanza sulle norme della circolazione (ONC) e dell'ordinanza sulla segnaletica stradale (OSStr) · 346 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 52Fedlex · Rapporto sui risultati
3.16 Sind Sie mit Art. 16 E-StBV einverstanden?
JA ( 53 )
wovon Bund: 1 Kantone: 16 Übrige Stellen: 36
TG, SG, GL, SO, BS, TI, JU, ZH, GR, NE, GE, UR, NW, AR, SZ, VS,
Stadt Bern,
Tiefbauamt NW,
SP Schweiz,
Schweiz. Städteverband, Schweiz. Gewerbeverband,
SVSAA,
ASTAG, bfu, SFV, TCS, ACS, strasseschweiz, FMS, tpg, Public Health Schweiz, FREC, Centre Patronal, AGVS, BUL, SIK, IGBF,
KSPD, COCRBT, Kapo AG, Kapo AI, Kapo AR, Kapo BS, Kapo NW, Kapo SG, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZH, Stapo Chur, Stapo SG, Stapo Winterthur,
JA mit Bemerkung ( 5 )
wovon Bund: Kantone: 3 Übrige Stellen: 2
OW Wir würden es begrüssen, wenn im Gesetzestext auf die bewilligten Plätze gemäss Fahr-
zeugausweis hingewiesen würde. Somit kann jeder Fahrzeuglenker im FA die Anzahl der bewilligten Plätze erkennen.
ZG Antrag: Abs. 1 ist wie folgt zu ergänzen: "... werden, wie Plätze gemäss Fahrzeugausweis
bewilligt sind. (...)".
VD Remplacer "conformément à leur destination" par "conformément à l'affectation de celles-
ci".
Kapo Wir würden es begrüssen, wenn im Gesetztestext auf die bewilligten Plätze gemäss Fahr-OW zeugausweis hingewiesen würde. Somit kann jeder Fahrzeuglenker im FA die Anzahl der
bewilligten Plätze erkennen.
Kapo ZG Wir würden es begrüssen, wenn im Gesetzestext auf die bewilligten Plätze gemäss Fahr-
zeugausweis hingewiesen würde. Somit kann jeder Fahrzeuglenker im Fahrzeugausweis die Anzahl der bewilligten Plätze erkennen.
NEIN ( )
wovon Bund: Kantone: Übrige Stellen:
NEIN mit Bemerkung ( 11 )
wovon Bund: Kantone: 5 Übrige Stellen: 6 ( 1 )
BE Abs. 1, Satz 2 ersatzlos streichen, da Bestimmung überflüssig.
BL Absatz 2 ist offener zu formulieren. Nicht nur die Polizeiorgane, sondern auch andere Or-
ganisationen sind darauf angewiesen, Transporte mit andern Fahrzeugen auszuführen (z.B. Train Street [Securitas], Sicherheitsassistenz).
SH Abs. 3: Welche gesetzlichen Bestimmungen können herangezogen werden, wenn sich bei
einer solchen Aktion (Besteigen/Verlassen eines fahrenden Fahrzeugs) ein Unfall ereignet?
LU Abs. 1: Uns fehlt der Hinweis auf "bewilligte Plätze gemäss Fahrzeugausweis". Die wäre
eindeutig für Lenker und einfacher in der Umsetzung.
AG Zu Abs. 3:
Nach Auffassung des Bundes ist die Regel: "Das Besteigen und Verlassen fahrender Motorfahrzeuge und Strassenbahnen ist untersagt" veraltet (vgl. Konkordanztabelle II zu Art. 60 Abs. 5 VRV) und es fehlt ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf (vgl. Erläuterungen zu Art. 16 E-StBV). Es trifft zu, dass diese Unsitte bei Strassenbahnen nur noch bei Nostalgietrams problemlos möglich ist. An der Gefährlichkeit solchen Tuns hat sich aber nichts geändert. Deshalb stellen wir den
Antrag:
Beibehaltung der aktuellen Formulierung gemäss Art. 60 Abs. 5 VRV.
Kapo BE Wie BE.
Kapo BL Wie BL.
Kapo GR Hinweis: Abs. 3 „Besteigen und verlassen von fahrenden Fahrzeugen“ sollte beibehalten
werden.
Kapo SH Wie SH.
SSR Abs. 1: Umfasst „Gesellschaftswagen“ auch Autobusse?
Mobilitan La mention de l‟interdiction de se pencher hors du véhicule est inutile, voire exagérée.