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Consultazione 2011/106: Revisione totale della legge federale del 19 dicembre 2003 sui servizi di certificazione nel campo della firma elettronica (Legge sulla firma elettronica, FiEle) · 69 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 21Fedlex · Rapporto sui risultati

Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Rechtsinformatik 08.11.12/SED

von uns vorgeschlagenen „grossen Totalrevision―, jedenfalls aber im Rahmen der vorliegenden Totalrevision zu erfolgen hat.

2.4 Zwischenergebnis

Wie oben dargelegt, geht die Totalrevision nicht weit genug und berücksichtigt neue regulatorische Entwicklungen auf der nationalen und europäischen Ebene nicht.

Daher empfehlen wir, die vom Bundesrat in Auftrag gegeben Abklärung bezüglich Umfang einer umfassenden Gesetzgebung im Anwendungsbereich der elektronischen Signatur abzuwarten und dann auf deren Basis zu klären, welche Änderungen an der aktuellen ZertES notwendig sind, damit Zertifikate die Förderung von e-Goverment, e-Commerce und e-Health optimal unterstützen. Sinnvollerweise werden die beiden bisher künstlich getrennten Regelungsmaterien im Rahmen einer „grossen Totalrevision― in einem neuen „Bundesgesetz über die elektronische Signatur― konsolidiert. Dabei soll auch das internationale Umfeld bezüglich dessen Konzepte berücksichtigt werden.

Kern der Revision ist die Einführung der sog. geregelten Signatur für juristische Personen und Behörden. Dieses begrüssenswerte Anliegen lässt sich auch mit einer Teilrevision umsetzen. Für eine Totalrevision ist der aktuelle Zeitpunkt, wie dargelegt, ungünstig.

Die kurzfristige Einführung des „geregelten Zertifikates― und der „geregelten Signatur― im Rahmen einer darauf reduzierten Teilrevision oder auf Verordnungsebene sehen wir hingegen als gangbaren Weg, um die Einführung eines solchen neuen Produktes nicht zu verzögern. Die „geregelten― Produkte wären parallel zu und unabhängig von den „qualifizierten― zu regeln. Die Qualitätsanforderungen sind mit den zu erwartenden Anwendungen abzustimmen.

Vorzugsweise ist die vorgelegte Totalrevision demzufolge bis auf Weiteres zurückzustellen.

Wir halten den Zeitpunkt für eine Totalrevision des ZertES für verfrüht. Im Rahmen einer „grossen Totalrevision― sollen Anwendungsbereich und Qualität der elektronischen Signatur stimmig geregelt werden. Dabei müssen regulatorische Entwicklungen der EU zwingend berücksichtigt werden, damit die internationale Anerkennung der nach ZertES erstellten Zertifikate und Signaturen gewährleistet ist.

Gegen eine kurzfristige Einführung des „geregelten Zertifikates― und der „geregelten Signatur― im Rahmen einer Teilrevision haben wir nichts einzuwenden.

Sollte die vorgelegte Totalrevision weiterverfolgt werden, muss auf jeden Fall die Verständlichkeit des Gesetzestextes durch sprachliche Massnahmen verbessert werden. Wir hoffen, mit diesen Ausführungen dazu beizutragen, dass ein Kernanliegen des Vorentwurfes, die Begünstigung der Verwendung digitaler Zertifikate und elektronischer Signaturen, erreicht werden kann.

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