Sommario delle posizioni

Consultazione 2011/106: Revisione totale della legge federale del 19 dicembre 2003 sui servizi di certificazione nel campo della firma elettronica (Legge sulla firma elettronica, FiEle) · 69 pagine

Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 22Fedlex · Rapporto sui risultati

Bundesamt für Justiz BJ Fachbereich Rechtsinformatik 08.11.12/SED

Der SWICO: Als Verband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Drganisationstechnik bündelt der SWICO die Interes- SWICO sen der ICT- und CE-Branche und vertritt diese gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Seinen über 400 Mitgliedern bietet

der SWICO zudem eine breite Palette von Dienstleistungen, Informationen und Vernetzungsmöglichkeiten.

Die elektronische Signatur gemäss dem ZertES von 2003 hat sich in der Praxis nicht durchsetzen können. Ein Grund hierfür kann —

neben der weitgehenden Formfreiheit im Privatrecht — im grossen Aufwand für die qualifizierte elektronische Signatur nach ZertES

und in der mit der Verwendung von zertifikatsgestützten kryptografischen Schlüsseln verbundenen Gefährdungshaftung (Art. 59a OR)

gesehen werden. Diese dürfte viele Subjekte des Privatrechts vom Erwerb und der Anwendung von elektronischen Signaturen ab-

schrecken. In der Folge hat dies dazu geführt, dass die Teilnehmer am elektronischen Markt (für Geschäfte im B2B und B2C) eigene

Regeln für die elektronische Abwicklung geschäftlicher Transaktionen entwickelten, welche sich in der Praxis bewährt haben (wie et-

wa die EDI Mustervereinbarung des SWICO), so dass heute im Privatrechtsverkehr nur wenige elektronische Transaktionen

mit Hilfe qualifizierter Signaturen einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten abgewickelt werden.

Die ZertES mit ihrem in der Natur der Sache liegenden technischen Approach ist eigentlich nur ein Baustein zur Regelung des elekt-

ronischen Marktes und sollte sich auf Transaktionen beziehen, welche eine sehr hohe technische Sicherheit voraussetzen.

Für das Massengeschäft braucht es unseres Erachtens indes einfachere und umfassendere Ansätze. Vor wenigen Tagen, am 4. Juni

2012, hat die Europäische Kommission neue Vor schriften vorgeschlagen, um grenzüberschreitende und sichere elektronische Trans-

aktionen in Europa zu ermöglichen.

Als Grundsatz sollte gelten, dass überall dort, wo der elektronische Verkehr mit der Verwaltung möglich und zulässig ist, die Privaten

einen Anspruch auf elektronische Übermittlung haben und die Behörden sowie Amtsstellen zur Bereitstellung der entsprechenden

Infrastruktur (innert angemessener Übergangsfrist) verpflichtet sind.

Wir erachten also die Schaffung einer umfassenden Rechtsgrundlage für die effiziente und breite Anwendung digitaler Signaturverfah-

ren im privaten und öffentlichen Bereich, wie sie der Bundesrat zu prüfen angeregt hat, als einen wichtigen Beitrag für die Förderung

des Wirtschaftsstandorts Schweiz. In dieser umfassenden Regelung sollte die elektronische Signatur nach dem revidierten ZertES

ihren Platz für Anwendungen erhalten, bei denen besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit der elektronischen Kommunikation

zu stellen sind.

La révision proposée par le Conseil fédéral favorise et simplifie nettement les procédures d‘échanges nécessitant une signature élec- FER tronique, en particulier pour es entreprises.

Nous ne pouvons qu‘approuver

1. L‘introduction d‘une signature électronique pour les personnes morales et autorités, et non plus seulement pour les personnes phy-

siques, comme actuellement.

2. La création d‘une base légale qui régit l‘authentification via des produits de certification (ex. SWISSD) aujourd‘hui seule la signature

électronique est réglementée.

3. La simplification de la législation et de la terminologie juridique en la matière.

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