Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/122: Revisione parziale della legge federale sugli stranieri (LStr) · 109 pagine

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Integrationsgrad gestellt werden als bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung.

- Es stellt sich die Frage, ob bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nicht

das Fehlen von Widerrufsgründen [...] genügen muss und die gute Integration erst bei Erteilung der Niederlassungsbewilligung geprüft wird.

- Massgebend soll die am Wohnort gesprochene Sprache sein.

AR:

- Die in [Art. 34] Abs. 2 neu verlangte „gute Integration“ ist unklar definiert. In wel-

chem Verhältnis steht sie zu den Anforderungen gemäss Art. 33 Abs. 3?

BL:

- Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass bereits jetzt das Mittel der Verwarnung

besteht, die grundsätzlich den gleichen Inhalt wie die Integrationsvereinbarung hat, jedoch nur einen Bruchteil der Zeit einer Integrationsvereinbarung in Anspruch nimmt und deshalb um einiges kostengünstiger ist.

- Zu Art. 34: Es wäre zu prüfen, ob für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung

Niveau A2 verlangt werden sollte […]. Für die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung wäre Niveau B1 zu prüfen.

BS:

- Zu Art. 33 Abs. 3-5: Dieser Artikel stellt eine Diskriminierung auf Gesetzesstufe ge-

genüber Ehepartnern von Schweizer/innen dar.

- Zu Art. 34 Abs. 4: Hier wäre von Vorteil, wenn der Begriff „einer Landessprache“

präzisiert wird, indem der Terminus durch „den am Wohn- oder Arbeitsort gesprochenen Amtssprache“ ersetzt wird.

- Was „gut“ bedeutet sollte definiert werden; z.B. mindestens B1-Niveau.

FR:

- Des ressources supplémentaires devront être prévues par les cantons non seule-

ment pour mettre en place au cas par cas des conventions d’intégration, mais également pour traiter les procédures de recours en la matière.

GE :

- Il semble difficilement envisageable de refuser la prolongation de l’autorisation de

séjour d’un cadre hautement qualifié en raison des sa méconnaissance du français.

- Le canton de Genève est peu favorable aux conventions d’intégration.

- Il parâit difficile, dans un premier temps, d’identifier les personnes susceptibles

d’entrer dans le champ d’application de l’article 62 let. C e de la LEtr.