Rapporto sui risultati

Consultazione 2011/122: Revisione parziale della legge federale sugli stranieri (LStr) · 109 pagine

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- Die Änderung der Bezeichnung eines Gesetzes, das erst gut vier Jahre in Kraft ist

und dessen Bezeichnung sich in der Praxis etabliert hat, [erfordert] umfangreiche administrative Anpassungen und erschwert die Präjudiziensuche.

ZH:

- Bei einem Grossteil der zu revidierenden Bestimmungen geht es […] darum, bishe-

riges Verordnungsrecht auf Gesetzesstufe zu heben und das Gesetz der Praxis anzupassen. Dies rechtfertigt es nicht, im Titel ein einzelnes Kapitel des Gesetzes besonders hervorzuheben.

SVP:

- Die SVP lehnt es klar ab, das Ausländergesetz (AuG) in Ausländer- und Integrati-

onsgesetz (AuIG) umzubenennen. Integration ist nur ein kleiner Bestandteil des Gesetzes […].

JUSO:

- Wir lehnen den Zusatz „Integrationsgesetz“ ab, da der Gesetzesentwurf diesem An-

spruch nicht gerecht wird.

KID:

- Sinnvoll wäre eine neutralere Benennung wie zum Beispiel „Gesetz über die Zu-

wanderung und Integration“.

1. Ammissione di consulenti e insegnanti (art. 26a AP-LStrI)

KdK4:

- Die für diese Personengruppe geforderten Bedingungen – oder zumindest das

Sprachniveau [müssen] vor der Einreise in die Schweiz erfüllt werden.

AG:

- Das Beherrschen einer Landessprache genügt nicht. Die Betroffenen müssen die

am künftigen Wohn- und Wirkungsort gesprochene Sprache beherrschen.

- Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse müssen in der Verordnung detaillierter

ausgeführt werden; es ist ein hohes sprachliches Niveau vorauszusetzen.

AR:

- Es wird beantragt, dass die […] für ein gemeinsames Leben wichtigen Grundlagen

nicht nur bekannt sind, sondern respektiert werden.

4 Almeno 18 Cantoni hanno aderito alla presa di posizione della CdC. Diversi Cantoni hanno presentato prese di posizione integrative dal punto di vista materiale.