Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/104: Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung · 241 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 221Fedlex · Ergebnisbericht
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
und Bildungssysteme zwangsläufig ungenügend. Güter, Dienstleistungen, Gesundheits-
fachleute und auch Patienten sind auf den zunehmend globalisierten Märkten mobil. Es
ist daher unabdingbar, alle möglichen und denkbaren Grenzüberschreitungen mit zu be-
denken.“ Als Soziologin/Politologin geht Kickbusch zudem von einem soziologischpolito-
logischen Ansatz aus, nicht von einem medizinischen.5 Ihre Beratertätigkeit in verschie-
denen nationalen und internationalen Gremien des Gesundheitswesens ist offensichtlich
nicht von einer echten Sorge um die Gesundheit motiviert. Das «Graduate Institute Ge-
neva», wo sie Direktorin im Bereich Global Health ist, arbeitet u.a. mit der Novartis
Foundation for sustainable development zusammen und wird von der Rockefeller-Stif-
tung mitfinanziert.!6 Interessant ist auch, dass die letzte Seite von Kickbuschs Deutsch-
übersetzung des ‚Lancet Report’7 für das Careum mit den Logos von ‚Education of
Health Professionals for the 21st Century’, ‚THE LANCET’, der ‚Bill & Melinda Gates
foundation’ sowie ‚the Rockefeller Foundation’ geziert ist. Ad Thomas Zeltner In den
80er Jahren war Thomas Zeltner über längere Zeit an der Harvard School of Public
Health in Boston, was ihm die Türen zu internationalen Kontakten geöffnet hat. Von
1991 bis 2009 stand er dem Bundesamt für Gesundheit vor. Zeitgleich vertrat er die
Schweiz bei der WHO, präsidierte mehrere internationale WHO-Gremien und war von
1999-2002 Mitglied im WHO-Exekutivrat. An sich wäre das kein Grund für kritische
Überlegungen. 2004 hatte Bundesrat Couchepin WHO und OECD gebeten, das schwei-
zerische Gesundheitssystem zu überprüfen. Auftraggeber dieser Expertise war BAG-
Direktor Thomas Zeltner. WHO und OECD machten daraufhin ‚Empfehlungen’ für unser
Gesundheitswesen, die dann zur Grundlage von Berset‘s Gesundheitsprogramm ‚Ge-
sundheit 2020’wurden. Zu der Gruppe von Gesundheitsexperten, die dann dieses Pro-
gramm umsetzen sollen, gehören Thomas Zeltner und Ilona Kickbusch. Folgende Frage
stellt sich: Handelt es sich bei diesem Vorgang um die Vorbereitung einer Art beruflicher
Vorsorge für die Zeit nach dem Abtreten als BAG-Direktor? 2009 endete Zeltner’s Amt
als BAG Direktor. Im Februar 2010 gründete er die Firma Health Solutions GMBH, Bern:
Einzige Gesellschafter Thomas Zeltner und seine Ehefrau. Zweck der Firma: „Die Ge-
sellschaft bezweckt die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Gesundheitswe-
sen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an
anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unter-
nehmen erwerben oder sich mit solchen zusammen schliessen, Grundstücke erwerben
und veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet
sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zu-
sammenhang stehen.“ Nun zurück zur Anfangsfrage nach einer möglichen Herkunft von
Drittmitteln beim Zentrum. So schwierig wird sie wohl kaum zu beantworten sein.
Entfällt bei der Bündelung der Aktivitäten im BAG. In jedem Fall ist jedoch sicherzustel- iph len, dass Mittel von Dritten nicht nur mit der Unabhängigkeit, den Aufgaben und Zielen
vereinbar ist sondern auch mit den festgelegten Prioritäten und dem festgelegten Ar-
beitsprogramm. Dritten darf es nicht möglich sein, die Zielsetzung und Ausgewogenheit
der Programme zur Evaluation und Re-Evaluation von Leistungen zu untergraben.
Die Formulierung von Artikel 15 Absatz 1 des Vorentwurfs, wonach „das Zentrum […] Curaviva Mittel von dritter Seite entgegennehmen oder sich beschaffen [darf], soweit dies mit sei-
ner Unabhängigkeit und seinen Aufgaben und Zielen vereinbar ist“, erachten
CURAVIVA Schweiz und senesuisse als zu knapp und vage, um die Unabhängigkeit
des Zentrums in Erfüllung seiner Aufgaben tatsächlich zu gewährleisten. Vielmehr soll-
ten klare und konkrete Leitplanken gesetzt werden, um die Rechtschaffenheit der Fi-
nanzeinnahmen des Zentrums durch Drittmittel.
Art. 15 Drittmittel EDU 2b. ist besonders heikel, weil die Abhängigkeit von Geldgebern auch eine Interessenbin-
dung zur Folge hat!
Artikel 15 Absatz 3
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
3Der Verwaltungsrat erlässt Vorschriften über die Verwaltung dieser Drittmittel und die DVSP Annahme von Zuwendungen Dritter (…)