Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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Zudem beinhalten die Verordnungsänderungen eine Reihe von weiteren gravierenden Beeinträchtigungen für das Umfeld der forschenden Industrie. Beispielsweise wird jede Gruppenbildung mit Preisvergleichen auf der Basis von Wirkstoff‐ oder anderen Gruppen abgelehnt. Dies führt dazu, dass die relevanten Unterschiede zwischen den Medikamenten hinsichtlich Wirksamkeit‐ und Zweckmässigkeit nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden können.

Sehr besorgniserregend aus ärztlicher Sicht ist in diesem Zusammenhang die Abnahme der klinischen Forschung in der Schweiz. Seit 2004 hat sich die Zahl klinischer Versuche (Phase 1 bis IV) beinahe halbiert auf total 205 im Jahr 2013.

Angesichts der vitalen volkswirtschaftlichen Bedeutung der Pharmaindustrie für die Schweiz ist diese Vorlage eines weiteren ausserordentlichen Kostensenkungspakets für den Bereich der innovativen Arzneimittel nicht akzeptabel und würde den Standort Schweiz wirtschaftspolitisch stark schwächen.

Es soll zudem nicht unerwähnt bleiben, dass die weiteren Senkungen der Medikamentenpreise indirekt auch die speziell in der Grundversorgung tätige Ärzteschaft treffen würden, und zwar in den Kantonen mit einem sehr tiefen Taxpunktwert, aber der Möglichkeit zur ärztlichen Medikamentenabgabe. Dies scheint uns in massivem Widerspruch zu der von politischer Seite versprochenen Aufwertung der Hausarzttätigkeit zu stehen.

3. Fazit

Die KKA beurteilt die Verordnungsvorschläge als nicht konsistent mit Art. 43 KVG, welcher die Behörden verpflichtet, eine qualitativ hoch stehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung für alle medizinischen Leistungen sicherzustellen. Die im Entwurf vorgesehenen Massnahmen zielen ausschliesslich auf die Kostenfrage und nicht wie im KVG vorgesehen auf die Förderung von Qualität und der Zweckmässigkeit im Sinne der Patientensicherheit. Die rein sektorielle Kostenoptik der vorliegenden Verordnung missachtet die zwingend nötige volkswirtschaftliche Gesamtkostenbetrachtung für die korrekte Nutzen‐, Outcome‐Beurteilung in unserem schweizerischen Gesundheitswesen.

Die KKA‐CCM ist aus den dargelegten Gründen und im Hinblick auf den zu erwartenden wirtschaftspolitischen Schaden für die Schweiz dezidiert der Ansicht, dass die Vorschläge des EDI zu den im Medikamentenbereich zu treffenden Massnahmen integral zu überarbeiten sind.

Pharmalog.ch kommt zum Schluss, wie dies ebenfalls für Interpharma und vips/Interge- pharnerika der Fall ist, dass das vorgeschlagene Massnahmenpaket zurückgewiesen wer- malog.ch den muss. Es ist nicht zielführend, sozial- und wirtschaftspolitisch schädlich. Das KVG verpflichtet die Behörden eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. Die neuen Massnahmenvorschläge des EDI zielen jedoch ausschliesslich auf die Kosten der Arzneimittel. Sie gefährden somit klar die europaweit einzigartige und hochstehende schweizerische Arzneimittelversorgung.

Das aktuell gültige APV-System setzt einen 6 EU Länderpreisvergleich voraus welcher den Durchschnittspreis dieses Länderkorbes in der Schweiz als Ex-Factory Preis festsetzt. Bereits dieser Vergleich mit Ländern die alle ohne Ausnahme eine völlig andere wirtschaftliche Situation und Struktur in der Medikamentenversorgung kennen als die Schweiz, ist schwierig vertretbar.

Verschiedene parlamentarische Vorstösse welche ein neues, nutzen- und patientenorientiertes Preisfestsetzungssystem fordern, zeigen klar dass das heutige System nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht.