Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
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Wichtig wäre es hier, die Haupthandelspartner und die Hauptreiseländer der Bevölkerung der Schweiz abzudecken. Wir schlagen daher vor, Dänemark zu streichen und den bestehenden Länderkorb mit Italien und Spanien zu erweitern. Die Toleranzmarge soll dazu dienen, geringe Preisänderungen vermeiden zu helfen, damit im Handel nicht enorme Umstellungskosten entstehen. Wechselkursausschläge werden bereits durch die Verwendung eines 12-Monatsdurchschnitts geglättet. Der verwendete Durch-
schnittskurs reagiert mit Verzögerung, was ebenfalls der Industrie zugutekommt bei über Jahre sinkenden Wechselkursen. Wenn die Wechselkurse stabil sind, sollte die Toleranzmarge möglichst tief sein.
b. Therapeutischer Quervergleich: Unabhängig von Alter, Wirkmechanismus oder Herstellverfahren muss mit der bestehenden, bisherigen Standardtherapie verglichen werden und insbesondere mit den in der Phase 3 verglichenen Wirkstoffen. Der Verordnungstext erlaubt sogar einen breiteren Vergleich und ist zu begrüssen. Hier ist sicherzustellen, dass der Verordnungstext auch systematisch umgesetzt wird.
6. Erfüllung der WZW Kriterien zu jedem Zeitpunkt und konsequente Überprüfung aller Aufnahmebedingungen (Erfüllung aller WZW Kriterien). Eine regelmässige Überprüfung sollte jährlich durchgeführt werden, damit die Patienten nicht drei Jahre warten müssen auf eine entsprechende Anpassung. Um unnötigen Aufwand zur Überprüfung der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit zu vermeiden, sollte ein Antragsrecht zur Auslösung der Überprüfung durch das SAG eingeführt werden. Damit würden auf Antrag Dritter oder direkt vom SAG Überprüfungen eingeleitet werden können.
7. Wirtschaftlichkeit: Liefern verschiedene Beurteilungen unterschiedliche Resultate, so sollte gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (KVG Art. 32) eigentlich die wirtschaftlichere, kostengünstigere Alternative gewählt werden. Diese Maxime wäre pragmatisch und bestechend einfach. Es lassen sich auch die verschiedenen Situationen bezüglich dem Verhältnis APV/TQV vermeiden. Generell ist gemäss dem gesetzlichen Rahmen ein Preis, der über dem ausländischen Durchschnittspreis liegt nicht wirtschaftlich. Bei einer jährlichen stattfindenden Überprüfung der Wirtschaftlichkeit kann bei neuen Präparaten die Verhältnisberechnung sinnvoll sein, z.B. wenn bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung Informationen zu einer vollständigen Überprüfung fehlen.
8. Transparenz bezüglich der Entscheide zur Aufnahme oder zur Ablehnung der Aufnahme eines Medikamentes in die Spezialitätenliste, der Informationen bezüglich des Patentstatus und der Einteilung der in der SL aufgeführten Medikamente mit Kennzeichnung der Referenzpräparate und der Generika oder Biosimilars, bringt eine entscheidende Verbesserung zur heutigen Situation. Ebenso sollten die Medikamente der Geburtsgebrechenliste vollständig (inklusive der Preise) in der Spezialitätenliste aufgeführt sein, da sie ab dem 20. Altersjahr übernommen werden müssen. Sobald Medikamente durch die obligatorische Krankenversicherung vergütet werden müssen, sollten dieselben Regeln zur Anwendung kommen. Weiter ist bezüglich der Wirtschaftlichkeit auch die Berechnung des durchschnittlichen Auslandpreises wie des Vergleichs mit bestehenden Therapien zu veröffentlichen.
9. Antrags- und Rekursrecht für Versicherer und andere Anspruchsgruppen.
10. Akzeptanz von Evidenzlücken und fehlenden Daten mit der Aufnahmemöglichkeit auf die Spezialitätenliste mittels einem "managed entry scheme" verbunden mit Konsequenzen bei Nichterfüllung der Auflagen.
11 . Preisnachlass bei hochpreisigen Medikamenten ab CHF 100'000 Ausgaben pro Patient: Falls die Behandlung eines Patienten mit einem Medikament aus der SL pro Jahr einen bestimmten Betrag übersteigt, (z.B. CHF 100'000) soll der SL Preis ab Erreichung dieses Betrages für die restlichen in entsprechenden Jahr abgegebenen Packungen um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt werden.