Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

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Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

NO - «Obbligo per le imprese con autorizzazione, concessione o sovvenzione e per l’ente pubblico.»

BS, WEKO: Es ist richtig und nachvollziehbar, dass die bestehenden Verpflichtungen zur Datenlieferung gemäss PBG / Fahrplanpflicht für die konzessionierten öffentlichen Verkehrsunternehmen auch im Rahmen MODIG gelten.

BS: Für uns ist es fraglich, ob andere Unternehmen – die heute keine Verpflichtungen haben – künftig genug Anreiz haben, ihre Daten einzuliefern. Unseres Erachtens sollten mindestens alle Mobilitätsdienstleistenden, die irgendeine Art von öffentlicher Subventionierung erhalten, verpflichtet werden zur Verfügungsstellung von Daten.

FRS : Sur un marché libre, les grandes entreprises subventionnées en situation de monopole n’ont pas suffisamment d’incitation à mettre leurs offres à disposition pour des tiers – sinon elles auraient déjà développé une plateforme ouverte à des tiers aujourd’hui ! Dès lors, l’expérience prouve que la mise à disposition facultative ne suffit pas pour que les acteurs en situation de monopole mettent leurs offres sur le marché. Il faut donc prévoir des obligations pour les offres de mobilité faisant l’objet d’une concession fédérale ou bénéficiant d’une subvention fédérale. Ces dernières doivent être intégrées automatiquement dans la MODI, de même que la plateforme NOVA.

TCS: Damit die Mobilitätsdateninfrastruktur des Bundes die multimodale Mobilität optimal fördert, muss ihre Datengrundlage möglichst umfassend sein. Gerade für grössere Anbieter (privat und öffentlich) sind die Anreize für eine Teilnahme nicht immer gegeben: Sie verfügen über die nötigen Mittel für eine eigene, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Infrastruktur.

Mit Hinblick auf den gesamtwirtschaftlichen Nutzen erachtet der TCS deshalb eine komplette Freiwilligkeit als nicht ausreichend. Sinnvoll wäre eine Kombination von Anreizen und Pflichten.

In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob der Datenbezug an bestimmte Bedingungen geknüpft werden sollte, beispielsweise an die Bereitstellung und Verknüpfung der eigenen Daten der jeweiligen Mobilitätsanbieter.

Es stellt sich zudem die Frage, ob die öffentliche Hand sowie staatlich konzessionierte Mobilitätsanbieter zu einer Teilnahme zu verpflichten sind.

MyBuxi, SAC, SATW, Swiss Data Alliance: Grundsätzlich ist das Prinzip der Freiwilligkeit für private Anbieter zu begrüssen. Bei der öffentlichen Hand und öffentlich subventionierten Mobilitätsanbietern würden wir hingegen davon absehen. Hier sehen wir eine Verweigerung der Lieferung von Mobilitätsdaten als nicht-gerechtfertigt an.

openmobility.ch: Für öffentlich finanzierte Akteure muss es eine Lieferpflicht geben. Die Lieferpflicht für private Akteure soll nur für die Kerndaten gelten.

Post: Zumindest in den bewilligungspflichtigen Mobilitätsdienstleistungen sollte zur Attraktivitätssteigerung eine Dateneinlieferung verpflichtend sein. Eine solche Einlieferungspflicht kann z.B. je nach Reifegrad der Dienstleistung gestaffelt ausgestaltet werden.

SAC: Gerade kleinere Mobilitätsanbieter z.B. im Berggebiet sind darauf angewiesen, dass ein Grundnetz an Mobilitätsdaten vorhanden ist, damit ihre Angebote funktionieren.

SNL : Per le PMI e per i privati devono essere previsti tempi e sovvenzioni per lo sviluppo delle interfacce.

VD : Le caractère facultatif devrait concerner l’adhésion au système, des obligations de fourniture de données de demande devraient être incluses dans les conventions conclues avec les acquéreurs privés nationaux ou internationaux en échange des données acquises, dans le cadre des émoluments liés à la mise à disposition des données de base notamment.

201/284 BAV-D-318B3401/238