Rapporto sui risultati

Consultazione 2022/2: Legge federale sull’infrastruttura di dati sulla mobilità · 284 pagine

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Riferimento: BAV-011-11/15/2/1/3/1

SP: Wir halten die bedingungslose Gleichbehandlung nicht für zwingend. Der Nutzen für die Allgemeinheit sollte eine Rolle spielen, z.B. bei der Priorisierung. Zu überlegen ist, die Freiwilligkeit von den Grundsätzen zu streichen. Denn jene Daten, die der Gesellschaft Nutzen bringen, sollten verpflichtend zu liefern sein, etwa auch Daten, welche für Umweltmassnahmen oder die Raumplanung nutzbar sind.

VS : C'est dommage car la qualité des données ne sera pas uniforme sur l’ensemble du territoire. Il s’agirait de fixer un minimum obligatoire de données.

NO - Dubbi di fondo

EPFL: So formuliert sind wir zwar einverstanden; allerdings ist diese Frage nicht ehrlich gemeint, denn bei den sogenannten Kerndaten werden die ÖV Betreiber via Personenbeförderungsgesetz gezwungen, betriebsrelevante Informationen und unternehmensrelevantes strategisches Wissen als Open Data zur Verfügung zu stellen. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist also gar nicht gegeben. Wir erlauben uns hier einen kritischen Hinweis auf die oft suggestive und manchmal tendenziöse Formulierung der Fragen.

Domanda 14c - Nuovi obblighi di fornitura per la MODI

Diversamente dal principio di volontarietà, sareste favorevoli all’introduzione di nuovi obblighi attinenti alla fornitura di dati sulla mobilità rilevanti per i soggetti seguenti (eventualmente in concomitanza con una revisione della Costituzione federale, necessaria a tal fine)?

Obbligo di fornitura per l’ente pubblico?

Osservazioni dei favorevoli

SÌ - «L'obbligo di fornitura per l’ente pubblico è necessario, in particolare perché consente di ottenere un'adeguata qualità dei dati e promuove i dati pubblici aperti e l'innovazione.»

AMAG: Eine Einlieferungspflicht im Sinne der öffentlichen Infrastruktur macht absolut Sinn für alle Institutionen der öffentlichen Hand sowie für öffentlich konzessionierte bzw. subventionierte Mobilitätsanbieter (auch über Finanzierungs- und Fördergefässe wie KOMO oder ESÖV etc.) oder Besitzer von systemrelevanten Mobilitätsdaten für ein Verkehrssystem:

AR, BPUK/KöV, LU, OW, PRO VELO, Schweiz Mobil, UR: Für die noch zu definierenden Kerndaten erachten wir eine Lieferpflicht als gerechtfertigt.

BE: Der Kanton Bern geht davon aus, dass das Interesse der künftigen Nutzenden stark abhängig ist von der Qualität und Vollständigkeit der Daten. Ohne die nötige Datenqualität besteht bei den Nutzenden wenig Interesse einer Anbindung ihrer Systeme an die NADIM. Flankierend zu einer Datenlieferungspflicht sollten die Datenlieferanten (inkl. Kantone) insbesondere in der Aufbauphase durch den Bund unterstützt werden. Den Datenlieferanten ist bei der Umsetzung von neuen Vorgaben u.a. finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Nur so kann termingerecht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der MODI die nötige Datenqualität sichergestellt werden.

GE : Pour que le système fonctionne il doit y avoir un noyau de données de base obligatoire et complet. Cependant, il est essentiel de mettre en place des incitations et d'impliquer les acteurs.

203/284 BAV-D-318B3401/238