13 Vermietung von Sportanlagen

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 13 · Deutsch

Das Entgelt für die ausschliessliche und alleinige Benützung einer Reitanlage durch den Mieter (z.B. Reithalle, Trainingsanlage für Pferde wie Sandrennbahn oder Spring- und Dressuranlage) ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. d MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Mehr dazu kann der MWST-Branchen-Info Sport entnommen werden.