5 Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht, Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 5 · Deutsch
Die freiwillige Versteuerung kann durch
Verzicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht (Art. 11 MWSTG); und/oder
Versteuerung nach Artikel 22 MWSTG der von der Steuer ausgenommenen Leistungen (Art. 21 Abs. 2 MWSTG)
erfolgen. Urproduzenten, Viehhändler, Milchsammelstellen und ihnen gleichgestellte Betriebe nach Ziffer 2.4 können sich demzufolge ohne jegliche Mindest-Umsatzlimite im Register der Steuerpflichtigen eintragen lassen und für einzelne Umsätze der Urproduktion, des Viehhandels oder der Verkäufe von Milch an Milchverwerter optieren.
[Abbildung: im Original] | Die Option kann durch offenen Ausweis der Steuer in der Rechnung oder bei effektiv abrechnenden Steuerpflichtigen durch Deklaration unter den Ziffern 200 und 205 (kumulativ) der MWST-Abrechnung ausgeübt werden (Art. 39 MWSTV). | |
Wird für einzelne Umsätze der Urproduktion, des Viehhandels oder der Verkäufe von Milch an Milchverwerter optiert und somit auf die Befreiung der Steuerpflicht verzichtet, so müssen alle von Gesetzes wegen steuerbaren Tätigkeiten ebenfalls versteuert werden.
Beispiel
Ein Landwirt will für den Gemüseverkauf an einen Grossverteiler optieren. Den Direktverkauf des Gemüses ab Hof sowie den Ertrag aus der Tierhaltung möchte er dagegen nicht versteuern. Neben diesen Erträgen erzielt er auch Umsätze aus Waldarbeiten für Dritte.
Umsätze des Landwirts aus | Jahresumsatz | |
Gemüseverkauf an Grossverteiler | CHF | 50’000 |
Gemüseverkauf ab Hof | CHF | 10'000 |
Tierhaltung | CHF | 50’000 |
Waldarbeiten für Dritte | CHF | 20’000 |
Total Umsatz | CHF | 130’000 |
Aufgrund der Option für den Gemüseverkauf an den Grossverteiler unterliegen die steuerbaren Umsätze aus den Waldarbeiten für Dritte ebenfalls der Abrechnungspflicht.
[Abbildung: im Original] | Die Anwendung der vereinfachten Abrechnung nach Saldosteuersätzen |
[Abbildung: im Original] | Weitere Einzelheiten zur Befreiung von der Steuerpflicht können der |
[Abbildung: im Original] | Die Grundsätze sowie Voraussetzungen der Option können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.