8 Nicht-Entgelte

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 1. Februar 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 8 · Deutsch

(Art. 18 Abs. 2 MWSTG)
 
Mittelflüsse (in der Regel Geldzahlungen), denen keine Leistung im mehrwertsteuerrechtlichen Sinn gegenübersteht, gelten als Nicht-Entgelte. Mangels Leistung sind sie somit nicht zu versteuern.

[Abbildung: im Original]

Solche Mittelflüsse können nach Artikel 33 Absatz 2 MWSTG zu einer verhältnismässigen Kürzung des Vorsteuerabzugs führen.

Darin

  1. 8.1 Subventionen und andere Beiträge der öffentlichen Hand
  2. 8.2 Kostenausgleichszahlungen
  3. 8.3 Pfandgelder