8 Nicht-Entgelte
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 1. Februar 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 8 · Deutsch
(Art. 18 Abs. 2 MWSTG)
Mittelflüsse (in der Regel Geldzahlungen), denen keine Leistung im mehrwertsteuerrechtlichen Sinn gegenübersteht, gelten als Nicht-Entgelte. Mangels Leistung sind sie somit nicht zu versteuern.
[Abbildung: im Original] | Solche Mittelflüsse können nach Artikel 33 Absatz 2 MWSTG zu einer verhältnismässigen Kürzung des Vorsteuerabzugs führen. |
Darin