7 Bemessungsgrundlage
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 1. Februar 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 7 · Deutsch
Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer ist das Entgelt. Erst wenn die Höhe des Entgelts feststeht, kann dieses mit dem anwendbaren Steuersatz multipliziert und dadurch der zu entrichtende Steuerbetrag ermittelt werden.
[Abbildung: im Original] | Näheres zur Bemessungsgrundlage kann der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze entnommen werden. |
Darin