2.1 Steuerbare Leistungen im Bereich der Gärtnerbranche
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 1. Februar 2017
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 2.1 · Deutsch
Der Steuer zum massgebenden Steuersatz unterliegen diejenigen Produkte, die nicht im eigenen Betrieb erzeugt werden.
Beispiele
Handel mit zugekauften Schnittblumen oder Pflanzen, auch wenn sie im eigenen Betrieb zu Sträussen oder Arrangements veredelt werden;
Handel mit Gartenartikeln;
Landschaftsgärtnerarbeiten (z.B. Gestaltung der Umgebung bei Neubauten oder Gartenpflege).