2.1 Steuerbare Leistungen im Bereich der Gärtnerbranche

MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen

Geltend · Stand ab 1. Februar 2017

ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 2.1 · Deutsch

Der Steuer zum massgebenden Steuersatz unterliegen diejenigen Produkte, die nicht im eigenen Betrieb erzeugt werden.

Beispiele

  • Handel mit zugekauften Schnittblumen oder Pflanzen, auch wenn sie im eigenen Betrieb zu Sträussen oder Arrangements veredelt werden;

  • Handel mit Gartenartikeln;

  • Landschaftsgärtnerarbeiten (z.B. Gestaltung der Umgebung bei Neubauten oder Gartenpflege).