10 Vereinfachte Abrechnung mit der Floristenpauschale
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 14. Juni 2021
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 10 · Deutsch
Floristen sowie Gärtnereibetriebe mit angegliedertem Blumenladen, welche mit der effektiven Abrechnungsmethode abrechnen (Art. 36 MWSTG) und die 70/30 %-Regel gemäss Ziffer 6.4 nicht anwenden können oder wollen, haben die Möglichkeit, die Steuersatzaufteilung im Sinne einer Vereinfachung aufgrund eines Einkaufsjournals (Floristenpauschale) vorzunehmen.
[Abbildung: im Original] | Bezüglich Aufteilung mit Hilfe von Kassensystemen (Scanner- und Registrierkassen) orientiert die MWST-Branchen-Info Detailhandel. |
Darin