7 Grabunterhalt

MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 7 · Deutsch

Bei einmaligen Vorauszahlungen sowie bei Depotzahlungen für Grabunterhaltsverträge errechnet sich der zu bezahlende Pauschalbetrag in der Regel zum aktuellen Ansatz der betreffenden Gärtnerleistungen und wird mit der Anzahl Jahre der Ruhezeit multipliziert. Der durch die einmalige Zahlung über Jahre erwirtschaftete Zins soll die künftige Teuerung ausgleichen. Bei solchen Grabunterhaltsverträgen sind die Ausführungen in den folgenden Ziffern 7.1 und 7.2 zu beachten.

[Abbildung: im Original]

Über die Grundsätze der steuerlichen Behandlung von Arbeiten an Grund und Boden orientiert Ziffer 6.8

Darin

  1. 7.1 Grabunterhaltsverträge: Vorauszahlungen
  2. 7.2 Grabunterhaltsverträge: Depotzahlungen