6 Steuersätze

MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 6 · Deutsch

Für Unternehmen der Gärtner- und Floristikbranche ist die Bestimmung des massgebenden Steuersatzes der von ihnen erbrachten Leistungen von besonderer Bedeutung. Die nachstehenden Ausführungen sowie das Stichwortverzeichnis im Anhang sollen mit Hilfe von branchentypischen Beispielen die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes ermöglichen. Wo dies zu erheblichen Schwierigkeiten führt, hat die ESTV zudem Vereinfachungen geschaffen

Darin

  1. 6.1 Normalsatz
  2. 6.2 Reduzierter Steuersatz
  3. 6.3 Einzelne Leistungen
  4. 6.4 Sachgesamtheiten und Leistungskombinationen
  5. 6.5 Anwendbarer Steuersatz bei Leistungskombinationen
  6. 6.6 Gesamtleistungen
  7. 6.7 Arbeiten an beweglichen Gegenständen (Fahrnisgegenstände)
  8. 6.8 Arbeiten an unbeweglichen Gegenständen
  9. 6.9 Vermietung beweglicher Gegenstände
  10. 6.10 Überwinterung von Pflanzen
  11. 6.11 Pflanzenservice