8.3 Aus dem Ausland erhaltene Auslieferungsaufträge
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 8.3 · Deutsch
Das Entgelt für die vom ausländischen Kunden erhaltenen Aufträge wird sowohl vom ausländischen Floristen (F1A), von der Blumenvermittlungsorganisation (BVO) als auch vom ausliefernden Floristen (F2) zum massgebenden Steuersatz versteuert.
[Abbildung: im Original]