4.2.1 Beispiele von elektronischen Zeitungen und Zeitschriften, die zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind

MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 4.2.1 · Deutsch

Die folgenden elektronischen Zeitungen und Zeitschriften sind zum reduzierten Steuersatz steuerbar:

  • Tages- und Wochenzeitungen;

  • Zeitschriften, Magazine oder andere illustrierte Periodika;

  • Fachzeitschriften wie Strick- oder Kochhefte;

  • Nicht interaktive Comichefte;

  • von einem neutralen Verleger herausgegebene Kleinanzeigenzeitungen und -zeitschriften;

  • von Unternehmen herausgegebene Publikationen, die ausschliesslich für das Betriebspersonal bestimmt sind;

  • Zeitungen und Zeitschriften mit einem redaktionellen Teil, die ausschliesslich für die Mitglieder von Krankenkassen, Vereinen, Wirtschafts- und Berufsverbänden sowie von politischen, religiösen, gemeinnützigen Organisationen usw. bestimmt sind.

  • Hörzeitungen und -zeitschriften für sehbehinderte Personen.

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.