4.2.1 Beispiele von elektronischen Zeitungen und Zeitschriften, die zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind
MWST-Branchen-Info 03 · Druckerzeugnisse und elektronische Publikationen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 03 · Ziff. 4.2.1 · Deutsch
Die folgenden elektronischen Zeitungen und Zeitschriften sind zum reduzierten Steuersatz steuerbar:
Tages- und Wochenzeitungen;
Zeitschriften, Magazine oder andere illustrierte Periodika;
Fachzeitschriften wie Strick- oder Kochhefte;
Nicht interaktive Comichefte;
von einem neutralen Verleger herausgegebene Kleinanzeigenzeitungen und -zeitschriften;
von Unternehmen herausgegebene Publikationen, die ausschliesslich für das Betriebspersonal bestimmt sind;
Zeitungen und Zeitschriften mit einem redaktionellen Teil, die ausschliesslich für die Mitglieder von Krankenkassen, Vereinen, Wirtschafts- und Berufsverbänden sowie von politischen, religiösen, gemeinnützigen Organisationen usw. bestimmt sind.
Hörzeitungen und -zeitschriften für sehbehinderte Personen.
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.