12.2 Dritte als Betreiber
MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe
Geltend · Stand ab 1. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 12.2 · Deutsch
Der mit der Führung beauftragte Dritte gilt als Betreiber, wenn er seine Leistungen gegenüber dem Personal im eigenen Namen - sei es für eigene oder fremde Rechnung - direkt fakturiert. Die Leistungen für Unterkunft und Frühstück unterliegen dabei dem Sondersatz für Beherbergungsleistungen, die übrigen Leistungen dem Normalsatz.
| [Abbildung: im Original] | Betreffend Aufteilung der Entgelte auf den Beherbergungs- und den Verpflegungsanteil orientiert die MWST-Branchen-Info Hotel- und Gastgewerbe. |
| [Abbildung: im Original] | Bezüglich allfälliger Zuschüsse, die der Auftraggeber (Bauunternehmer) an den Betreiber leistet, sind die Ausführungen in der MWST-Info Privatanteile zu beachten. |