12.2 Dritte als Betreiber

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 1. Juni 2014

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 12.2 · Deutsch

Der mit der Führung beauftragte Dritte gilt als Betreiber, wenn er seine Leistungen gegenüber dem Personal im eigenen Namen - sei es für eigene oder fremde Rechnung - direkt fakturiert. Die Leistungen für Unterkunft und Frühstück unterliegen dabei dem Sondersatz für Beherbergungsleistungen, die übrigen Leistungen dem Normalsatz.

[Abbildung: im Original]

Betreffend Aufteilung der Entgelte auf den Beherbergungs- und den Verpflegungsanteil orientiert die MWST-Branchen-Info Hotel- und Gastgewerbe.

[Abbildung: im Original]

Bezüglich allfälliger Zuschüsse, die der Auftraggeber (Bauunternehmer) an den Betreiber leistet, sind die Ausführungen in der MWST-Info Privatanteile zu beachten.