8.3.1 Bauwerke
MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe
Geltend · Stand ab 1. Mai 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.3.1 · Deutsch
Mit Bauwerken sind ganze Bauwerke wie beispielsweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und auch sog. gemeinschaftliche Bauwerke wie Einstellhallen gemeint. Ebenfalls als Bauwerke gelten Doppelhäuser und Reihenhauszeilen (z.B. 5 Reiheneinfamilienhäuser).
Der Begriff des Bauwerks ist entscheidend beim Baubeginn, da der Baubeginn immer für ein ganzes Bauwerk festgelegt wird (→ Ziff. 8.3.5).
Ziffer gültig ab 1. Juli 2013 (betreffend Gültigkeit; → Ziff. 8.1.2 - 8.1.2.4, Einleitende Erläuterungen dieser MWST-Branchen-Info sowie MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).