8.3.2 Objekte
MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe
Geltend · Stand ab 1. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.3.2 · Deutsch
Unter Objekten sind selbstständige Teile von Bauwerken wie etwa die einzelnen Stockwerkeinheiten (Eigentumswohnungen) eines Mehrfamilienhauses oder die einzelnen Abstellplätze einer Einstellhalle zu verstehen. Unter den Begriff der Objekte fallen zudem die einzelnen (Reihen)häuser einer Reihenhauszeile oder je die Haushälfte eines Doppelhauses.
Bei Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, die nicht in Stockwerkeinheiten aufgeteilt sind, fallen die Begriffe Bauwerk(e) und Objekt(e) zusammen.
Ziffer gültig ab 1. Juli 2013 (betreffend Gültigkeit; → Ziff. 8.1.2 - 8.1.2.4, Einleitende Erläuterungen dieser MWST-Branchen-Info sowie MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).