8.4.2.2 Vorsteuerabzug

MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe

Geltend · Stand ab 29. September 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.4.2.2 · Deutsch

Die steuerpflichtige Person kann in diesem Fall auf den Aufwendungen für die Erstellung oder den Umbau eines Bauwerks und/oder Objekts den Vorsteuerabzug vornehmen.

[Abbildung: im Original]

Bezüglich des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit vorsteuerbelasteten Abbruch- bzw. Rückbaukosten wird auf die Ziffer 8.7 ff. verwiesen.