8.4.2.2 Vorsteuerabzug
MWST-Branchen-Info 04 · Baugewerbe
Geltend · Stand ab 29. September 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 04 · Ziff. 8.4.2.2 · Deutsch
Die steuerpflichtige Person kann in diesem Fall auf den Aufwendungen für die Erstellung oder den Umbau eines Bauwerks und/oder Objekts den Vorsteuerabzug vornehmen.
[Abbildung: im Original] | Bezüglich des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit vorsteuerbelasteten Abbruch- bzw. Rückbaukosten wird auf die Ziffer 8.7 ff. verwiesen. |