11.1 Aufteilung der Umsätze auf die verschiedenen Steuersätze
MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 11.1 · Deutsch
Eine Aufteilung der Verkaufsumsätze nach Steuersätzen ist in geeigneter Weise vorzunehmen und zu dokumentieren. Die entsprechenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren und auf Verlangen der ESTV vorzulegen.
| [Abbildung: im Original] | Mehr dazu finden Sie in der MWST Branchen-Info Detailhandel. |