11.1 Aufteilung der Umsätze auf die verschiedenen Steuersätze

MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 11.1 · Deutsch

Eine Aufteilung der Verkaufsumsätze nach Steuersätzen ist in geeigneter Weise vorzunehmen und zu dokumentieren. Die entsprechenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren und auf Verlangen der ESTV vorzulegen.

[Abbildung: im Original]

Mehr dazu finden Sie in der MWST Branchen-Info Detailhandel.