5 Vermieten / Verleasen von Motorfahrzeugen

MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 5 · Deutsch

Das Vermieten / Verleasen von Gegenständen gilt als Lieferung (Art. 3 Bst. d MWSTG).

Befindet sich ein Motorfahrzeug im Zeitpunkt der Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung im Inland, gilt die Vermietung als Inlandumsatz. Auf diesen Miet- beziehungsweise Leasingeinnahmen wird die MWST zum Normalsatz entrichtet.

Die Überlassung zum Gebrauch oder zur Nutzung von Motorfahrzeugen (z.B. Personenwagen oder Wohnmobile) ist von der Steuer befreit, sofern die Fahrzeuge vom Leistungsempfänger (Mieter) selbst überwiegend im Ausland gebraucht oder genutzt werden und die überwiegende Nutzung im Ausland vom Vermieter mit geeigneten Unterlagen belegt werden kann.

[Abbildung: im Original]

Mehr dazu finden Sie in den MWST-Infos Ort der Leistungserbringung sowie Steuerobjekt.

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.