10 Saldosteuersatzmethode

MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 10 · Deutsch

Steuerpflichtige Personen mit einem massgebenden Jahresumsatz aus steuerbaren – inklusive steuerbefreiten – Leistungen bis zu 5,024 Mio. Franken (inkl. MWST) und Steuern von nicht mehr als 108'000 Franken pro Jahr, berechnet mit dem für sie massgebenden Saldosteuersatz, können mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen (Art. 37 MWSTG).

Steuerpflichtige Personen, die nach der Saldosteuersatzmethode abrechnen wollen, müssen dies der ESTV mittels Online-Anmeldung mitteilen. Bei der Abklärung, ob die Voraussetzungen nach Artikel 37 MWSTG erfüllt sind, sind die im Inland gegen Entgelt erbrachten steuerbaren Leistungen zu berücksichtigen (Art. 77 MWSTV).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Saldosteuersätze entnommen werden.