7 Lieferungen von Motorfahrzeugen zwecks Ausfuhr sowie Reparaturarbeiten an im Ausland immatrikulierten Motorfahrzeugen

MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe

Geltend · Stand ab 1. Januar 2022

ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 7 · Deutsch

Inlandlieferungen von Motorfahrzeugen an nicht steuerpflichtige Leistungsempfänger zwecks Ausfuhr sowie Reparaturen im Inland an im Ausland immatrikulierten Fahrzeugen unterliegen grundsätzlich der MWST.

Eine Steuerbefreiung kann hingegen eintreten, wenn das Motorfahrzeug innert 48 Stunden nach der Lieferung das Inland definitiv verlassen hat.

[Abbildung: im Original]

Mehr dazu finden Sie in der MWST-Info Steuerobjekt.

Wird das gelieferte oder reparierte Motorfahrzeug dem Kunden im Inland nicht ausgehändigt, sondern ohne Ingebrauchnahme auf ein Transportmittel (z. B. Lastwagen, Eisenbahnwagen) verladen und exportiert, besteht für die Steuerbefreiung der Ausfuhr keine zeitliche Beschränkung.

[Abbildung: im Original]

Es empfiehlt sich, die Ausfuhr in beiden Fällen mit einer Veranlagungsverfügung des BAZG zu belegen.