9.1 Fahrzeugkontrolle
MWST-Branchen-Info 05 · Motorfahrzeuggewerbe
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 05 · Ziff. 9.1 · Deutsch
Beim Motorfahrzeughandel, insbesondere auch bei Geschäften mit Abzug fiktiver Vorsteuer, führt die steuerpflichtige Person spezielle Aufzeichnungen beispielsweise in Verzeichnis- oder Karteiform.
Betriebsfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die für die Erzielung einer von der Steuer ausgenommenen Leistung oder für private Zwecke verwendet werden, sind in den Fahrzeugkontrollen mit entsprechenden Hinweisen zu versehen.