1.5 Pflichtlager
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.5 · Deutsch
Erhält der Pflichtlagerhalter Entschädigungen von Pflichtlagerorganisationen, unterliegen diese Entgelte der MWST zum Normalsatz. Die Pflichtlagerorganisationen haben ein Anrecht auf Vorsteuerabzug.
Bei Pflichtlagerorganisationen unterliegen die von abgabepflichtigen Importeuren geleisteten Einlagen der MWST zum Normalsatz. Die abgabepflichtigen Importeure haben Anspruch auf einen Vorsteuerabzug.