1.10 Entgelte in Kryptocoins/-token

MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel

Geltend · Stand ab 1. Juni 2019

ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.10 · Deutsch

Entgelte in Kryptocoins/-token (→ MWST-Info Steuerobjekt) sind zusätzlich in einer gesetzlichen (in- oder ausländischen) Währung in Rechnung zu stellen.

[Abbildung: im Original]

Einzelheiten zu Entgelten in Kryptocoins/-token können der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze entnommen werden.