1.10 Entgelte in Kryptocoins/-token
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 1. Juni 2019
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.10 · Deutsch
Entgelte in Kryptocoins/-token (→ MWST-Info Steuerobjekt) sind zusätzlich in einer gesetzlichen (in- oder ausländischen) Währung in Rechnung zu stellen.
| [Abbildung: im Original] | Einzelheiten zu Entgelten in Kryptocoins/-token können der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze entnommen werden. |