1.14 Verkaufsförderungsinstrumente (Aktionen, Bons, Marken, Promotionsprogramme usw.)
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.14 · Deutsch
Die Vielzahl der in der Praxis anzutreffenden Instrumente und Möglichkeiten lässt eine abschliessende Aufzählung und Darstellung ihrer steuerlichen Behandlung nicht zu.
Vielfach werden dem Detailhändler neben den von ihm gewährten Rabatten, die als Entgeltsminderungen behandelt werden, sogenannte Aktionsbeiträge von Dritten ausgerichtet. Diese Aktionsbeiträge werden häufig auch als Werbebeiträge bezeichnet. Solche Beiträge können vom direkten Lieferanten, vom Generalvertreter oder von beiden zusammen eingehen; selbst Beiträge von unbeteiligten Dritten sind denkbar.
Für die steuerliche Behandlung solcher Aktionsbeiträge ist zu unterscheiden, ob es sich um eine steuersatzabhängige Aufwandminderung, um zusätzliches Entgelt für die Lieferung der Gegenstände, um einen Dienstleistungsertrag (Werbebeitrag) oder um eine von der Steuer ausgenommene Leistung handelt.
Nachfolgend werden einige Beispiele betreffend Bons und Rabattmarken dargestellt.
Darin