1.4 Vermieten von beweglichen Gegenständen

MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.4 · Deutsch

Das Vermieten von beweglichen Gegenständen gilt als Lieferung und wird in der Regel zum Normalsatz besteuert (→  MWST-Info Ort der Leistungserbringung).