1.4 Vermieten von beweglichen Gegenständen
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.4 · Deutsch
Das Vermieten von beweglichen Gegenständen gilt als Lieferung und wird in der Regel zum Normalsatz besteuert (→ MWST-Info Ort der Leistungserbringung).