1.7 Zahlung durch Entgegennahme von WIR-Geld
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.7 · Deutsch
Erlittene Einbussen bei der Veräusserung von WIR-Geld gegen Währungsgeld oder bei der Verwendung von WIR-Geld zum Wareneinkauf oder zum Bezug einer Dienstleistung dürfen vom Entgelt nicht abgezogen werden
(→ MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze).