1.7 Zahlung durch Entgegennahme von WIR-Geld

MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.7 · Deutsch

Erlittene Einbussen bei der Veräusserung von WIR-Geld gegen Währungsgeld oder bei der Verwendung von WIR-Geld zum Wareneinkauf oder zum Bezug einer Dienstleistung dürfen vom Entgelt nicht abgezogen werden
(→  MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze).