1.2 Eintauschgeschäfte / Verrechnungen
MWST-Branchen-Info 06 · Detailhandel
Geltend · Stand ab 16. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 06 · Ziff. 1.2 · Deutsch
Beide Vertragspartner sind sowohl Leistungserbringer als auch -empfänger. Soweit die Steuerpflicht besteht, hat jeder die von ihm erbrachte Leistung voll zu versteuern.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung entnommen werden. |
Erfolgt die Gegenleistung des Abnehmers anders als durch Geldzahlung (z. B. durch Hingabe an Zahlung statt, Verrechnung der Schuld mit einer Gegenforderung), bemisst sich das Entgelt nach dem Betrag, der dadurch ausgeglichen wird. Dieser Betrag ist auch dann für die Steuerberechnung massgebend, wenn der eingetauschte Gegenstand später zu einem niedrigeren Preis oder gar nicht verkauft wird. Dies gilt auch für den Betrag, welcher beispielsweise in Inseraten für die Hingabe eines gebrauchten Gegenstandes (z. B. Fernsehgerät) angeboten wird. Kein Eintausch liegt vor, wenn der Kunde (Leistungsempfänger) dem Leistungserbringer beim Kauf eines neuen Gegenstandes einen gebrauchten Gegenstand lediglich zur Entsorgung übergibt und dem Kunden kein Wert (auch nicht Schrottwert) angerechnet wird (→ MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze).
[Abbildung: im Original] | Über die Möglichkeit eines allfälligen Abzugs fiktiver Vorsteuer gibt die MWST-Info Vorsteuerabzug Auskunft. |
[Abbildung: im Original] | Eingetauschte Gegenstände unterliegen beim späteren Verkauf der MWST. |
Beispiel 1
Verkauf Fahrrad XY Rahmen Nr. 935761 | CHF | 1'000 |
Eintausch Fahrrad XZ Rahmen Nr. 386139 | CHF | - 200 |
Aufpreis | CHF | 800 |
Als Erlös werden 1'000 Franken verbucht und deklariert. 200 Franken gelten als Aufwand (Einkauf Eintauschgegenstände).
Beispiel 2
Verkauf von Möbeln | CHF | 5'000 |
Verrechnung mit Maschinenreparatur (Gegenrechnung des Abnehmers) | CHF | - 1'000 |
Zu bezahlender Betrag | CHF | 4'000 |
Als Erlös werden 5'000 Franken verbucht und deklariert. 1'000 Franken gelten als Aufwand (Reparaturaufwand).