2.2.3.2 Gratisverpflegung des Personals

MWST-Branchen-Info 08 · Hotel- und Gastgewerbe

Geltend · Stand ab 23. März 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 08 · Ziff. 2.2.3.2 · Deutsch

Die steuerpflichtige Person hat für die Gratisverpflegung des Personals die im Merkblatt N2/2007 (abrufbar auf der Website der ESTV) genannten Pauschalbeträge pro Mahlzeit und Person zum Normalsatz zu versteuern. Diese Ansätze sind als brutto (inkl. MWST) zu verstehen. Es handelt sich um folgende Mahlzeitenansätze:

- Frühstück

CHF

3.50

- Mittagessen

CHF

10.00

- Abendessen

CHF

8.00

Bei Direktoren und Geranten von Betrieben des Gastgewerbes gelten die Ansätze gemäss Merkblatt N1/2007 (abrufbar auf der Website der ESTV).

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 17.09.2022; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).