1.2.5 Personenbeförderung auf dem Bodensee, Untersee und dem Rhein
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 30. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 1.2.5 · Deutsch
Die Beförderung von Personen mit Schiffen auf dem Bodensee, dem Untersee sowie dem Rhein zwischen dem Untersee und der Schweizer Grenze unterhalb Basel gilt als im Ausland erbracht (Art. 5a MWSTV).
Andere Wasserfahrzeuge, welche der Personenbeförderung dienen (z. B. Flosse) sind den Schiffen gleichgestellt.