1.2.5 Personenbeförderung auf dem Bodensee, Untersee und dem Rhein

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 30. Januar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 1.2.5 · Deutsch

Die Beförderung von Personen mit Schiffen auf dem Bodensee, dem Untersee sowie dem Rhein zwischen dem Untersee und der Schweizer Grenze unterhalb Basel gilt als im Ausland erbracht (Art. 5a MWSTV).

Andere Wasserfahrzeuge, welche der Personenbeförderung dienen (z. B. Flosse) sind den Schiffen gleichgestellt.