1.3.2 Gepäcktransport kombiniert mit einer Fahrkarte für die Personenbeförderung

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 1.3.2 · Deutsch

Wird Gepäck verbunden mit einer Personenbeförderungsleistung transportiert, ist das zusätzliche Entgelt für den Gepäcktransport steuerlich gleich zu behandeln wie die Personenbeförderung (Nebenleistung). Handelt es sich bei der Personenbeförderung um eine von der Steuer befreite ausländische oder grenzüberschreitende Strecke, ist der Zuschlag für das Gepäck ebenfalls von der Steuer befreit.

Der reine Gepäcktransport gilt als Beförderung von Gegenständen. Weitere Einzelheiten dazu können der nachfolgenden Ziffer 2 entnommen werden.