1.3.4 Gastgewerbliche Leistungen in Beförderungsmitteln

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 1. März 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 1.3.4 · Deutsch

Separat in Rechnung gestellte gastgewerbliche Leistungen in Beförderungsmitteln (z.B. Minibar im Bus) sind zum Normalsatz steuerbar, wenn sie im Inland erbracht werden (Art. 8 Abs. 2 Bst. d MWSTG).

Werden die gastgewerblichen Leistungen in Beförderungsmitteln erbracht und zusammen mit der Personenbeförderung zu einem Pauschalpreis in Rechnung gestellt, gelten die gastgewerblichen Leistungen als Nebenleistung zur Beförderung und teilen das steuerliche Schicksal mit dem Entgelt für die Beförderung. Diese Bestimmung gilt in jenen Fällen, bei denen die Personenbeförderung erkennbar im Vordergrund steht und die dazugehörige Verpflegung auf Grund der Dauer der Beförderung notwendig ist. Ein Beispiel dafür ist die im Flugpreis eingerechnete Verpflegung.

Darin

  1. 1.3.4.1 Vereinfachung für die Bestimmung des Ortes von gastgewerblichen Leistungen (z.B. Getränke- und Snackverkauf) im internationalen Reisecarverkehr bei separater Verrechnung
  2. 1.3.4.2 Gastgewerbliche, kulturelle und ähnliche Leistungen im Rahmen einer Personenbeförderung (namentlich mit Schiffen) im Grenzgebiet