7.4 Fundbüro

MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 7.4 · Deutsch

Das Entgelt für die in Auftrag gegebene Suche nach verlorenen Gegenständen ist zum Normalsatz steuerbar. Erlöse aus dem Verkauf von nicht zurückgeforderten Fundgegenständen (z.B. an Versteigerungen) sind zu dem für die Gegenstände massgebenden Steuersatz zu versteuern.