7.11 Schülertransporte
MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…
Geltend · Stand ab 4. Dezember 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 7.11 · Deutsch
Schülertransporte sind zum Normalsatz steuerbar (→ Ziff. 1.1 und 3).
Benutzen die Schüler Verkehrsmittel des fahrplanmässigen Verkehrs mit Beförderungspflicht, handelt es sich bei den durch die öffentliche Hand zu übernehmenden zusätzlichen Kosten um Abgeltungen, welche zu einer Vorsteuerkürzung führen. Die Vorsteuerkürzung ist mit dem Pauschalsatz von 3,8 % (2024: 3,6 %; 2020 bis 2023: 3,4 %) auf dieser Abgeltung zu berechnen (→ Ziff. 3.2).
Erstmalige Praxisfestlegung infolge der Beurteilung neuer Sachverhalte (vgl. betreffend zeitliche Wirkung [Abbildung: im Original] zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).