7.12 Bei Reisenden ohne gültige Fahrkarte erhobene Zuschläge

MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 7.12 · Deutsch

Zuschläge, die Personenbeförderungsunternehmungen von Reisenden ohne gültige Fahrkarte (RogF) erheben, gelten nicht als Entgelt für die Beförderungsleistung, sondern als pauschale Umtriebsentschädigung. Sie sind als echter Schadenersatz nicht steuerbar (Nicht-Entgelt; Art. 18 Abs. 2 Bst. i MWSTG). Mahngebühren sind in diesem Zusammenhang als Nebenkosten zu betrachten und teilen das steuerliche Schicksal der Umtriebsentschädigung.

Wird zusätzlich zur Entrichtung der Umtriebsentschädigung eine Fahrkarte gelöst, ist der Betrag des Fahrpreises zum Normalsatz steuerbar.