7.7 Zahlungen mit Kreditkarten, Wechseln, Checks oder Anweisungen (einschliesslich REKA-Checks, Traveller-Checks usw.)
MWST-Branchen-Info 10 · Transportunternehmungen des öffentlichen und des touristischen…
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 10 · Ziff. 7.7 · Deutsch
Steuerbar ist der durch den Zahlungsvorgang ausgeglichene Rechnungsbetrag. Die Kreditkartenkommission, der Diskont, die Wechselspesen sowie andere Einlösungsspesen und -gebühren dürfen nicht vom steuerbaren Umsatz in Abzug gebracht werden (Art. 46 MWSTV).
Der Rechnungsbetrag - abzüglich allfällige Skonti und Rabatte - ist auf ein Erlöskonto zu buchen. Kreditkartenkommissionen, der Diskont sowie die Wechselspesen sind auf einem Aufwandkonto zu erfassen.