5.7 Durchführung des Check-in für eine (andere) Fluggesellschaft
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 5.7 · Deutsch
Führt ein Unternehmen für ein Luftfahrtunternehmen das Check-in der Flugpassagiere und deren Gepäck durch, handelt es sich um eine Dienstleistung, die nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG zu versteuern ist.
Eine Steuerbefreiung nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG ist nicht möglich.