5.1 Tiertransport
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 5.1 · Deutsch
Werden Tiere gegen Aufgeld entweder in der Kabine oder im Gepäckraum transportiert, handelt es sich um eine Nebenleistung zur Transportleistung des Tierhalters. Damit ist dieses Entgelt gleich zu versteuern wie die Hauptleistung (→ Ziff. 2.2.3).