6.2 Schnupperflug

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 6.2 · Deutsch

Bieten Luftfahrtunternehmen sogenannte „Schnupperflüge“ an, handelt es sich dabei grundsätzlich um zum Normalsatz steuerbare Beförderungsleistungen. Werden solche Schnupperflüge durch das BAZL an eine Ausbildung angerechnet, bilden sie Teil der von der Steuer ausgenommenen Bildungsleistung.