6.2 Schnupperflug
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 6.2 · Deutsch
Bieten Luftfahrtunternehmen sogenannte „Schnupperflüge“ an, handelt es sich dabei grundsätzlich um zum Normalsatz steuerbare Beförderungsleistungen. Werden solche Schnupperflüge durch das BAZL an eine Ausbildung angerechnet, bilden sie Teil der von der Steuer ausgenommenen Bildungsleistung.