6.4 Ort der Bildungsleistung
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 6.4 · Deutsch
Der Ort der Bildungsleistung befindet sich nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c MWSTG dort, wo diese Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.
Bei Bildungsleistungen am Simulator befindet sich der Ort der Bildungsleistung dort, wo der Simulator steht (Art. 8 Abs. 2 Bst. c MWSTG), da dieser fest eingebaut ist (Ort der Bildungsleistung = Standort Simulator).
Bei der Bildungsleistung im Bereich Flugschule (= Flugunterricht) muss der Leistungserbringer mittels geeigneter Unterlagen nachweisen, wo er die Bildungsleistung erbracht hat.
[Abbildung: im Original] | Ausführungen zu Bildungsleistungen, bei denen sowohl online als auch vor Ort teilgenommen werden kann (hybride Leistungsangebote), finden sich in der MWST-Info Ort der Leistungserbringung und in der MWST-Branchen-Info Bildung. |
Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 8 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).