6.4 Ort der Bildungsleistung

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 6.4 · Deutsch

Der Ort der Bildungsleistung befindet sich nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c MWSTG dort, wo diese Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Bei Bildungsleistungen am Simulator befindet sich der Ort der Bildungsleistung dort, wo der Simulator steht (Art. 8 Abs. 2 Bst. c MWSTG), da dieser fest eingebaut ist (Ort der Bildungsleistung = Standort Simulator).

Bei der Bildungsleistung im Bereich Flugschule (= Flugunterricht) muss der Leistungserbringer mittels geeigneter Unterlagen nachweisen, wo er die Bildungsleistung erbracht hat.

[Abbildung: im Original]

Ausführungen zu Bildungsleistungen, bei denen sowohl online als auch vor Ort teilgenommen werden kann (hybride Leistungsangebote), finden sich in der MWST-Info Ort der Leistungserbringung und in der MWST-Branchen-Info Bildung.

Praxisänderung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Art. 8 MWSTG), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).